Für Privatpersonen

Verbundene Hausrat-­Versicher­ung

Wir versichern, was Ihnen lieb und teuer ist

Was müssten Sie bei einem Totalschaden Ihrer Wohnung finanziell aufbringen, um sich wieder komplett so neu zu möblieren, neu einzukleiden und neu auszustatten, wie Sie derzeit leben?
Rechnet man den Wert des eigenen Hausrats zusammen, stellt man schnell fest, dass da ein kleines Vermögen zusammenkommt. Durch einen Einbruchdiebstahl, Brand oder Wasserschaden kann dieses Vermögen in wenigen Sekunden zerstört werden. Seien Sie geschützt mit unserer Hausratversicherung!

Unser Komplett-Schutz

INDIVIDUELLE ERWEITERUNGEN

Weitere Versicherungseinschlüsse, wie z.B. Elementarschäden, Photovoltaikanlagen oder Gebäudeinnen- und außenverglasungen, sind problemlos möglich. Lassen Sie sich beraten – gemeinsam ermitteln wir für Ihr Wohnhaus die richtige Versicherungssumme mit „Unterversicherungsschutz“ und das Leistungspaket, das zu ihrem Bedarf passt.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Verbundene Hausrat-­Versicher­ung

Einfach gesagt zählt alles das zum Hausrat, was aus Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung herausfiele, wenn man es auf den Kopf stellen würde. Hierzu gehören Einrichtungsgegenstände wie Möbel oder Teppiche, Gebrauchsgegenstände wie Küchenmaschinen, Bekleidung oder Elektronik sowie Sachen zum Verbrauch, also Nahrung und sonstige Vorräte. Auch Wertsachen wie Geld, Schmuck, andere Sachen aus Gold und Silber gehören zum Hausrat. Bei der Entschädigung gelten hierfür besondere Regelungen, die je nach gewählter Deckung voneinander abweichen.

Die Versicherungssumme sollte so hoch gewählt sein, dass sie mindestens dem aktuellen Neuwert Ihres kompletten Hausrats entspricht. 

Eine Unterversicherung liegt vor, wenn die vereinbarte Versicherungssumme in der Hausratversicherung geringer ist als der tatsächliche Wert des gesamten Hausrats. Wird diese Abweichung bei einem Schaden festgestellt, muss die Entschädigung im selben Verhältnis gekürzt werden, da ja auch nur ein Teil des Hausrats versichert wurde. Mit dem „Unterversicherungsverzicht“ sind Sie auf der sicheren Seite: Wenn eine Versicherungssumme in Höhe von mindestens 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche vereinbart ist, wird eine eventuell bestehende Unterversicherung nicht berücksichtigt. Entschädigungsgrenze bleibt aber die vereinbarte Versicherungssumme.
“Versicherung zum Neuwert” bedeutet, dass sie die Summe ersetzt bekommen, die sie benötigen, um die zerstörten oder abhanden gekommenen Gegenstände im Neuzustand wiederzubeschaffen. Hierbei gelten die Preise zum Zeitpunkt des Schadenfalles. Das heißt: Auch Gegenstände, die schon älter und vielleicht sogar abgenutzt sind, werden zum aktuellen Wiederbeschaffungspreis ersetzt. Damit bei einem Schaden auch alles ersetzt wird, sollten Sie Quittungen für Neuanschaffungen aufheben. Von Vorteil ist es, Fotos von besonders wertvollen Gegenständen zu machen. Wenn möglich, sollten Sie diese “Beweisunterlagen”, also die Fotos und die Quittungen, nicht in der eigenen Wohnung aufbewahren. Sonst bestünde ja die Gefahr, dass diese im Schadenfall, zum Beispiel bei einem Brand, auch vernichtet würden.
Die Wohnfläche setzt sich aus der Grundfläche aller Räume des versicherten Wohnobjekts zusammen. Mitgezählt werden hierbei auch Wintergärten und Hobbyräume. Nicht mitgerechnet werden Treppen, Terrassen, Balkone und Speicherräume. Kellerräume werden nur mitgerechnet, wenn sie zu Wohnzwecken ausgebaut bzw. genutzt werden. Wenn beruflich genutzte Arbeitsräume mitversichert werden sollen, zählen diese ebenfalls zur Wohnfläche.

Ja, hier empfehlen wir eine Ergänzung des Versicherungsschutzes gegen weitere Elementarschäden. In der Hausratversicherung sind die so genannten weiteren Elementarschäden nicht automatisch eingeschlossen.

Der Versicherungsschutz muss gesondert vereinbart werden.

Im Rahmen der Elementarschaden-Versicherung leistet der Versicherer Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Überschwemmung/Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch zerstört oder beschädigt werden.

Tritt beispielsweise ein Fluss über die Ufer, wird eine Entschädigungsleistung für alle Sachen, die durch das Hochwasserereignis zerstört oder beschädigt wurden, gezahlt.

Nicht versichert sind Schäden durch Grundwasser, welches in das Haus einsickert, ohne vorher an die Erdoberfläche gedrungen zu sein.

Konnte Ihre Frage an dieser Stelle nicht beantwortet werden, kommen Sie gerne auf uns zu – persönlich, telefonisch oder per E-Mail sind wir für Sie da!