Die Versicherungssumme sollte so hoch gewählt sein, dass sie mindestens dem aktuellen Neuwert Ihres kompletten Hausrats entspricht.
Ja, hier empfehlen wir eine Ergänzung des Versicherungsschutzes gegen weitere Elementarschäden. In der Hausratversicherung sind die so genannten weiteren Elementarschäden nicht automatisch eingeschlossen.
Der Versicherungsschutz muss gesondert vereinbart werden.
Im Rahmen der Elementarschaden-Versicherung leistet der Versicherer Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Überschwemmung/Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch zerstört oder beschädigt werden.
Tritt beispielsweise ein Fluss über die Ufer, wird eine Entschädigungsleistung für alle Sachen, die durch das Hochwasserereignis zerstört oder beschädigt wurden, gezahlt.
Nicht versichert sind Schäden durch Grundwasser, welches in das Haus einsickert, ohne vorher an die Erdoberfläche gedrungen zu sein.