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Tipps für den Schadenfall

Wie verhalten Sie sich richtig bei einem Schaden?

Hilfreiche und wichtige Tipps für den Schadenfall helfen Ihnen und uns, den Vorgang möglichst schnell und unkompliziert zu bearbeiten. Bewahren Sie Ruhe und folgen Sie unserem Leitfaden!
  1. Wenn Sie Nässe in Ihrem Gebäude feststellen, kann das unterschiedliche Ursachen haben. Sofern Wasser sichtbar und ständig läuft, sperren Sie bitte zunächst die Hauptwasserleitung im Bereich der Wasseruhr ab.
  2. Wenn Sie erkennen können, dass Decken, Wände oder Fußböden nass sind und dort elektrische Leitungen verlaufen, schalten Sie bitte die Sicherungen in den betroffenen Räumen aus, damit Sie sich nicht der Gefahr von Stromschlägen aussetzen.
  3. Melden Sie uns den Schaden bitte unverzüglich, damit Maßnahmen zur Feststellung der Ursache, der Schadensbehebung, sowie Trocknung und Wiederherstellung der beschädigten Sachen mit Ihnen besprochen und eingeleitet werden können.
  4. Wenn Fußböden nass sind, nehmen Sie das Wasser auf und sichern Sie dort lagernde Sachen und stellen Möbel, wenn möglich hoch bzw. aus dem Gefahrenbereich.
  5. Wenn Sie alles gesichert haben, machen Sie bitte Fotos, um den Schaden zu dokumentieren. Werfen Sie durchnässte Sachen nicht weg, ohne dass dieses vorher mit uns abgestimmt wurde.

Ein Sturm oder ein Hagelschauer ist über Ihren Wohnort hinweggezogen und hat Schäden an Ihrem Gebäude hinterlassen?

Gerne geben wir Ihnen kurz einige Maßnahmen an die Hand um eine erste Hilfestellung zu leisten.

  1. Treffen Sie erste Maßnahmen, um Folgeschäden am Gebäude und Hausrat/Inventar zu vermeiden. Veranlassen Sie eine Notabdeckung, wenn die Gefahr besteht, dass Regenwasser in das Gebäude eindringt und weitere Schäden verursacht.
  2. Machen Sie detaillierte Fotos von den Beschädigungen direkt nach dem Sturm- oder Hagelereignis.
  3. Melden Sie uns den Schaden bitte unverzüglich mithilfe der Online-Schadensmeldung oder per Telefon.
Ihre Wohnung ist durch einen lokal begrenzten Brand betroffen?
  1. Wenn Ihre Wohnung durch einen lokal begrenzten Brand betroffen ist, möchten wir Ihnen einige Hinweise geben, die für Ihre Ansprüche aus Ihrem Versicherungsvertrag wichtig sind. Sofern die Brandstelle von der Feuerwehr oder Polizei nicht beschlagnahmt wurde, können Sie diese nach ggf. erforderlichen Löscharbeiten betreten. Wenn Sie erkennen können, dass Decken, Wände oder Fußböden nass sind und dort elektrische Leitungen verlaufen, schalten Sie bitte die Sicherungen in den betroffenen Räumen aus, damit Sie sich nicht der Gefahr von Stromschlägen aussetzen.
  2. Melden Sie uns den Schaden bitte unverzüglich, damit Maßnahmen zur Feststellung der Ursache, der Schadensbehebung, sowie Bergung und Sanierung der beschädigten Sachen mit Ihnen besprochen und eingeleitet werden können.
  3. Wenn Sie alles gesichert haben, machen Sie bitte Fotos, um den Schaden zu dokumentieren. Werfen Sie beschädigte, zerstörte oder durchnässte Sachen nicht weg, ohne dass dies vorher mit uns abgestimmt wurde.
Es ist an Ihren Gebäuden ein erheblicher Brandschaden entstanden?
  1. Im Regelfall wurde die Brandstelle von der Feuerwehr oder Polizei beschlagnahmt und Sie dürfen diese erst nach der Freigabe durch die Polizei wieder betreten.
  2. Melden Sie uns den Schaden bitte unverzüglich, damit Maßnahmen zur Feststellung der Ursache, der Schadenhöhe, sowie ggfls. Notmaßnahmen zur Sicherung der beschädigten Sachen mit Ihnen besprochen und eingeleitet werden können. Machen Sie bitte Fotos, um den Schaden zu dokumentieren.
  1. Bitte zeigen Sie den Schaden unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle unter Angabe des Herstellers, der Marke und der Rahmennummer an. Sofern Sie über einen Fahrradpass verfügen, legen Sie diesen dort ebenfalls vor.
  2. Melden Sie uns dann unverzüglich den Schaden per Online-Schadenmeldung oder per Telefon. Wir prüfen den Versicherungsschutz und besprechen das weitere Vorgehen mit Ihnen.
  3. Reichen Sie uns zudem eine Kopie der „Bescheinigung über die Erstattung einer Strafanzeige“ von der Polizei sowie den Anschaffungsbeleg ein. Teilen Sie uns mit, wie das Fahrrad unmittelbar vor dem Diebstahl gegen Diebstahl gesichert war. Reichen Sie uns nach Ablauf von ca. 2 Wochen nach dem Diebstahl einen Nachweis des für den Schadenort zuständigen Fundbüros ein, dass das Fahrrad nicht innerhalb dieser Frist wieder herbeigeschafft wurde.

Es wurde bei Ihnen eingebrochen und es ist etwas von Ihrem Hab und Gut abhandengekommen? Gerne geben wir Ihnen kurz ein paar Hinweise zum Verhalten in diesem Fall.

  1. Meldung bei der Polizei: Bitte zeigen Sie den Schaden unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle (gegebenenfalls über Notruf 110) an und reichen Sie dort unverzüglich ein Verzeichnis der abhanden gekommenen Sachen (Stehlgutliste) ein.
  2. Gehen Sie möglichst erst gemeinsam mit den Polizeibeamten in Ihre Wohnung. Erst wenn die Polizei die Erstaufnahme und Spurensuche abgeschlossen hat, beginnen Sie, nachdem Sie ausreichend Fotos gemacht haben, mit dem Aufräumen. Werfen Sie nichts weg und bewahren Sie alle beschädigten Gegenstände auf; auch ein eventuell ausgetauschtes Schloss und die dazugehörigen Schlüssel.
  3. EC-Karten, Kreditkarten und Sparbücher können Sie über die Zentralrufnummer 116 116 sofort sperren. Hierbei kann Ihnen auch die Polizei behilflich sein.