Versichert sind grundsätzlich alle im Versicherungsschein genannten Gebäude mit ihren Gebäude- und Grundstücksbestandteilen, Gebäudezubehör und an das Gebäude anschließende Terrassen. Gebäudebestandteile sind mit dem Gebäude fest verbundene Sachen, wie z. B. individuell gefertigte Einbaumöbel.
Grundstücksbestandteile sind z. B. Gewächs- und Gartenhäuser, Wege- und Gartenbeleuchtung, Hof- und Gehwegbefestigungen, Einfriedungen). Gebäudezubehör sind z. B. Klingel- und Briefkastenanlagen, Müllboxen Antennenanlagen.
Nicht versicherte Sachen sind nachträglich vom Mieter auf dessen Kosten eingefügte Sachen, für die dieser die Gefahr trägt, wie zum Beispiel die Markise des Mieters.
Die richtige Ermittlung der Versicherungssumme ist die Grundlage für den ausreichenden Versicherungsschutz, denn nur mit einer ausreichenden Versicherungssumme sind Sie im Schadenfall auch voll abgesichert.
In der Regel wird die Versicherungssumme für Wohngebäude anhand der Wohnfläche und der Ausstattung des Hauses auf Basis der Neubaukosten des Jahres 1914 in Mark ermittelt. Mit Hilfe von Umrechnungsfaktoren wird dieser Wert dann auf heutige Neubaukosten hochgerechnet.
Am besten ist, Sie kontaktieren uns direkt. Wir besichtigen das Gebäude gerne vor Ort und prüfen bzw. ermitteln mit Ihnen zusammen eine angemessene Versicherungssumme. Wenn die Versicherungssumme vom Versicherer ermittelt wird, gilt Unterversicherungsschutz.